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Datenschutz · 1.7.2021

Datenschutz & Franchise

Datenschutz stellt im Besonderen viele kleinere Systeme vor gewisse Hürden. Oft herrscht Unklarheit, welche Pflichten sich aus der DSGVO ergeben.
Deswegen hier ein kurzer Überblick:
  • Das Franchise-System sollte auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten benennen.
  • Im Franchise-Handbuch müssen Maßnahmen zum Datenschutz erfasst sein.
  • Bei Datenübermittlung muss die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gemäß DSGVO gewährleistet sein.
  • Geschäftsführer und Mitarbeiter müssen geschult werden, wie u.a. mit Kundendaten umgegangen werden muss.
  • Wird eine Webseite betrieben, muss auch diese datenschutzkonform sein.
  • Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder.
Da Franchise-Systeme schnell wachsen und hochkomplexe Abläufe beinhalten, sollten rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Oft ist die Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten die bessere Wahl.